Diakonieausschuss
Der Diakonieausschuss fördert pfarrgemeindeübergreifende und unterstützt pfarrgemeindebezogene Aufgaben der Diakonie in der Kirchengemeinde und hält den Kontakt zu kirchlichen und anderen Einrichtungen mit diakonischem und sozialem Auftrag.
Der Diakonieausschuss kann zur Erfüllung seiner Aufgaben Ausgaben im Rahmen des Haushaltsansatzes tätigen sowie aus den Mitteln unselbständiger Stiftungen bis zu einem vom zuständigen Stiftungsorgan zu bestimmenden Höchstbetrag. Die Person im Vorsitzendenamt hat das Recht zur Erteilung entsprechender Kassenanordnungen.





