Die Kirchengemeinde Hochhardt wird geleitet durch den Kirchengemeinderat und seine Ausschüsse.
Mitglieder im Kirchengemeinderat sind je zwei von den Ältestenkreisen der sechs Pfarrgemeinden gewählte Vertreter und vier Vertreter der Hauptamtlichen. Die übrigen Kirchenältesten sind als Ersatzmitglieder Stellvertreter der jeweiligen Kirchengemeinderäte.
Die Sitzungen des Kirchengemeinderates sind öffentlich. Er tagt in der Regel alle zwei Monate.
Die Zusammensetzung des Kirchengemeinderates, seine Aufgaben und die Zusammenarbeit in Ausschüssen sind in der Geschäftsordnung geregelt, die sich der Kirchengemeinderat in seiner ersten Sitzung am 29.1.2026 gegeben hat:
Quelle: Evang. Kirchengemeinde Hochhardt





