Kirchengemeinderat

 
Die Kirchengemeinde Hochhardt wird geleitet durch den Kirchengemeinderat und seine Ausschüsse.
Mitglieder im Kirchengemeinderat sind je zwei von den Ältestenkreisen der sechs Pfarrgemeinden gewählte Vertreter und vier Vertreter der Hauptamtlichen. Die übrigen Kirchenältesten sind als Ersatzmitglieder Stellvertreter der jeweiligen Kirchengemeinderäte.
 
Die Sitzungen des Kirchengemeinderates sind öffentlich. Er tagt in der Regel alle zwei Monate.
 
Die Zusammensetzung des Kirchengemeinderates, seine Aufgaben und die Zusammenarbeit in Ausschüssen sind in der Geschäftsordnung geregelt, die sich der Kirchengemeinderat in seiner ersten Sitzung am 29.1.2026 gegeben hat:

Quelle: Evang. Kirchengemeinde Hochhardt

 
Mitglieder des Kirchengemeinderates als gewählte Vertreter der Pfarrgemeinden:
  • Dr. Andreas Berthold (Wiesloch Petrusgemeinde)
  • Dr. Jochen Beurer (Wiesloch Petrusgemeinde)
  • Dr. Gerhard Dierkes (St. Leon-Rot)
  • Max-Dirk Dittrich (Schatthausen)
  • Dr. Johannes Franzkowski (Walldorf)
  • Walter Funk (Schatthausen)
  • Martin Kastner (St. Leon-Rot)
  • Jonas Lehmann (Walldorf)
  • Silke Potschies (Wiesloch Paulusgemeinde)
  • Dr. Steffen Rotsch (Wiesloch Paulusgemeinde)
Mitglieder des Kirchengemeinderates als entsandte Vertreter der Dienstgruppe:
  • Regina Dudenhöffer
  • Henriette Freidhof
  • Sabine König
  • Sinika Stolpmann
Berufenes stimmberechtigtes Mitgied des Kirchengemeinderates:
  • Dr. Heiko Feurer
Vorsitzender des Kirchengemeinderates ist Dr. Jochen Beurer, seine Stellvertreterin ist Pfarrerin Henriette Freidhof.
 

KGR-Ausschüsse

Der Kirchengemeinderat hat folgende beschließende Ausschüsse gebildet:
  • Finanzausschuss
  • Diakonieausschus
  • Jugendausschuss
  • Kirchenmusikausschuss
Diese ständigen beschließenden Ausschüsse des Kirchengemeinderates haben jeweils acht stimmberechtigte Mitglieder.
Jeweils eine Person wird auf Vorschlag eines jeden Ältestenkreises und zwei Personen werden auf Vorschlag der Dienstgruppe durch den Kirchengemeinderat gewählt. 
Wählbar als Mitglieder eines Ausschusses sind die Mitglieder der Dienstgruppe, Kirchenälteste und weitere stimmberechtigte 
Mitglieder des Kirchengemeinderates. Gewählt werden können auch zum Ältestenkreis wählbare Gemeindeglieder (§§ 3 bis 4 LWG), deren Zahl die Zahl der anderen Ausschussmitglieder nicht erreichen darf; der Ausschuss kann diese Personen nicht in das Vorsitzendenamt wählen.