Finanzausschuss
Der Finanzausschuss
- erarbeitet nach Anhörung der Ältestenkreise und der anderen Ausschüsse den Entwurf des Haushaltsplans, bereitet den Jahresabschluss vor und entwirft die Stellungnahme des Kirchengemeinderates zum Rechnungsprüfungsbericht;
- überwacht die Einhaltung des Haushaltsplans und untersagt den Vollzug ausgabenwirksamer Beschlüsse der Ausschüsse, wenn dafür im Haushaltsplan keine Mittel vorgesehen oder wenn die vorgesehenen Mittel erschöpft sind. Entsprechendes gilt für Beschlüsse des Kirchengemeinderates, wenn dieser nicht gleichzeitig die Deckung der durch seinen Beschluss zu erwartenden Ausgaben sicherstellt;
- entscheidet über die Anlage des Geldvermögens der Kirchengemeinde, sofern nicht Organe unselbständiger Stiftungen zuständig sind;
- prüft die in der Kirchengemeinde geführten Handkassen. Er kann diese Aufgabe auf einzelne Mitglieder übertragen;
- ist zuständig für die Inventarisierung, die dinglichen Rechtsverhältnisse an Liegenschaften, für Versicherungen und steuerliche Fragen;
- ist im Benehmen mit dem sachlich zuständigen Gremium zuständig für die außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Forderungen, ihren Erlass und ihre Niederschlagung, und zwar bis zu einem Betrag von 1.500 Euro in eigener Zuständigkeit und darüber hinaus auf entsprechenden Beschluss des Kirchengemeinderates;
- stellt im Benehmen mit dem sachlich zuständigen Gremium Anträge auf kirchenaufsichtliche Genehmigung und auf Mitfinanzierung einer Baumaßnahme, begleitet die Maßnahme aus Kostensicht, stellt erforderliche Nachfinanzierungsanträge und schließt das Baubuch;
- bereitet die Zuweisung von Dienstwohnungen vor und entscheidet in Fragen deren Betriebskosten.
Die Person im Vorsitzendenamt des Finanzausschusses ist so früh wie möglich über alle ausgabenwirksamen Vorhaben des Kirchengemeinderates und der Ausschüsse sowie über alle Verbindlichkeiten, die zu Lasten der Kirchengemeinde eingegangen werden sollen oder eingegangen worden sind, und über alle Zahlungen der Kirchengemeinde zu unterrichten. Die Person im Vorsitzendenamt des Finanzausschusses hat das Recht zur Erteilung von Kassenanordnungen.
Mitglieder des Finanzausschusses als benannte Vertreter der Pfarrgemeinden:
- Walter Stamm (St. Leon-Rot)
- Walter Funk (Schatthausen)
- Johannes Franzkowski (Walldorf)
- Jessica Rosarius (Wiesloch Paulusgemeinde)
- Heiko Feurer (Wiesloch Petrusgemeinde)
- N.N. (Baiertal-Dielheim)
Mitglieder des Finanzausschusses als entsandte Vertreter der Dienstgruppe:
- Henriette Freidhof
- Jutta Reick





