Kirchenmusikausschuss
Dem Kirchenmusikausschuss gehören nach Beschluss des Ausschusses Vertreterinnen und Vertreter der Chöre und Musikgruppen als beratende Mitglieder an.
Der Kirchenmusikausschuss verantwortet die kirchenmusikalische Arbeit in der Kirchengemeinde. Er kann zur Erfüllung seiner Aufgaben Ausgaben aus den Mitteln unselbständiger Stiftungen bis zu einem vom zuständigen Stiftungsorgan zu bestimmenden Höchstbetrag tätigen. Die Person im Vorsitzendenamt hat das Recht zur Erteilung entsprechender Kassenanordnungen.
Der Kirchenmusikausschuss verantwortet die kirchenmusikalische Arbeit in der Kirchengemeinde. Er kann zur Erfüllung seiner Aufgaben Ausgaben aus den Mitteln unselbständiger Stiftungen bis zu einem vom zuständigen Stiftungsorgan zu bestimmenden Höchstbetrag tätigen. Die Person im Vorsitzendenamt hat das Recht zur Erteilung entsprechender Kassenanordnungen.





