Jugendausschuss
Der Jugendausschuss fördert pfarrgemeindeübergreifende und unterstützt pfarrgemeindebezogene Aufgaben der Kinder- und Jugendarbeit in der Kirchengemeinde.
Der Jugendausschuss ist für das Evangelische Jugendheim Tairnbacher Hütte zuständig. Er kann die Führung der Geschäfte der laufenden Verwaltung einem zum Ältestenkreis wählbaren Gemeindeglied (§§ 3 bis 4 LWG) übertragen.
Der Jugendausschuss kann zur Erfüllung seiner Aufgaben Ausgaben im Rahmen des Haushaltsansatzes tätigen sowie aus den Mitteln unselbständiger Stiftungen bis zu einem vom zuständigen Stiftungsorgan zu bestimmenden Höchstbetrag. Die Person im Vorsitzendenamt hat das Recht zur Erteilung entsprechender Kassenanordnungen.





